Recht

Gefahrtier-Verordnungen: Übersicht pro Bundesland

Erfahren Sie alles über die Gefahrtier-Verordnungen in Deutschland. Detaillierte Informationen zu den Regelungen in jedem Bundesland.

Veröffentlicht 16.06.2026 668 Wörter

Bayern

In Bayern regelt die Gefahrtier-Verordnung den Umgang mit gefährlichen Tieren. Die Haltung von Würgeschlangen wie Python reticulatus oder Boa constrictor ist nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt. Diese Genehmigung wird gemäß Art. 37 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erteilt. Halter müssen nachweisen, dass sie über die notwendige Sachkunde verfügen und die Tiere artgerecht untergebracht sind.

Berlin

In Berlin ist die Haltung gefährlicher Tiere durch das Berliner Hundegesetz (BlnHundeG) und die Gefahrtierverordnung geregelt. Die Haltung von großen Schlangen, wie Python molurus, ist genehmigungspflichtig. Die zuständige Behörde prüft die Sachkunde des Halters und die Sicherheitsvorkehrungen, bevor eine Erlaubnis erteilt wird.

Brandenburg

In Brandenburg ist die Haltung von Gefahrtieren durch das Landesnaturschutzgesetz (BbgNatSchG) geregelt. Eine Genehmigung ist erforderlich, um Arten wie Eunectes murinus zu halten. Die Behörde verlangt den Nachweis der Sachkunde und eine artgerechte Unterbringung der Tiere.

Hamburg

Hamburg hat eine spezifische Gefahrtierverordnung, die die Haltung von gefährlichen Tieren regelt. Die Haltung von großen Schlangen ist nur mit einer behördlichen Erlaubnis gestattet. Die Behörde prüft die Sachkunde des Halters und die Sicherheitsvorkehrungen.

Hessen

In Hessen ist die Haltung von Gefahrtieren durch das Hessische Naturschutzgesetz (HessNatSchG) geregelt. Eine Genehmigung ist erforderlich, um Arten wie Python sebae zu halten. Die Behörde verlangt den Nachweis der Sachkunde und eine artgerechte Unterbringung der Tiere.

NRW

In Nordrhein-Westfalen regelt das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) die Haltung von Gefahrtieren. Eine Genehmigung ist erforderlich, um große Schlangen wie Python bivittatus zu halten. Die Behörde prüft die Sachkunde des Halters und die Sicherheitsvorkehrungen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist die Haltung von Gefahrtieren durch das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG RP) geregelt. Eine Genehmigung ist erforderlich, um Arten wie Python regius zu halten. Die Behörde verlangt den Nachweis der Sachkunde und eine artgerechte Unterbringung der Tiere.

Saarland

Im Saarland regelt das Saarländische Naturschutzgesetz (SaarNatSchG) die Haltung von Gefahrtieren. Eine Genehmigung ist erforderlich, um große Schlangen wie Python curtus zu halten. Die Behörde prüft die Sachkunde des Halters und die Sicherheitsvorkehrungen.

Andere Bundesländer

In den übrigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gelten ähnliche Regelungen. Die Haltung von Gefahrtieren ist in der Regel genehmigungspflichtig, und die Behörden verlangen den Nachweis der Sachkunde und eine artgerechte Unterbringung der Tiere.

Tabelle der Gefahrtier-Verordnungen

Bundesland Regelung Genehmigungspflicht
Bayern BayNatSchG Ja
Berlin BlnHundeG Ja
Brandenburg BbgNatSchG Ja
Hamburg Gefahrtierverordnung Ja
Hessen HessNatSchG Ja
NRW LNatSchG NRW Ja
Rheinland-Pfalz LNatSchG RP Ja
Saarland SaarNatSchG Ja

FAQ

  • Was ist eine Gefahrtier-Verordnung?
    Eine Gefahrtier-Verordnung regelt die Haltung von Tieren, die als gefährlich eingestuft werden, wie große Schlangen oder Raubtiere.
  • Welche Schlangenarten sind in Deutschland genehmigungspflichtig?
    Arten wie Python reticulatus, Boa constrictor und Python molurus sind in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig.
  • Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Haltung von Gefahrtieren?
    Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und Ihre Sachkunde sowie die artgerechte Unterbringung der Tiere nachweisen.
  • Welche Strafen drohen bei illegaler Haltung von Gefahrtieren?
    Die Strafen variieren je nach Bundesland und können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
  • Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen zur Haltung von Gefahrtieren?
    Nein, die Regelungen variieren je nach Bundesland, obwohl es einige bundesweite Vorgaben gibt, wie das TierSchG.

Häufige Fragen

Was ist eine Gefahrtier-Verordnung?

Eine Gefahrtier-Verordnung regelt die Haltung von Tieren, die als gefährlich eingestuft werden, wie große Schlangen oder Raubtiere.

Welche Schlangenarten sind in Deutschland genehmigungspflichtig?

Arten wie Python reticulatus, Boa constrictor und Python molurus sind in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig.

Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Haltung von Gefahrtieren?

Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und Ihre Sachkunde sowie die artgerechte Unterbringung der Tiere nachweisen.

Welche Strafen drohen bei illegaler Haltung von Gefahrtieren?

Die Strafen variieren je nach Bundesland und können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen zur Haltung von Gefahrtieren?

Nein, die Regelungen variieren je nach Bundesland, obwohl es einige bundesweite Vorgaben gibt, wie das TierSchG.

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