Recht

Mietrecht: Darf der Vermieter Schlangen verbieten?

Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Vermieter die Haltung von Schlangen in Mietwohnungen untersagen können. Rechtliche Grundlagen und wichtige Urteile im Überblick.

Veröffentlicht 16.06.2026 607 Wörter

BGH-Rechtsprechung

Die Haltung von Tieren in Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Haltung von Tieren grundsätzlich erlaubt ist, sofern sie nicht zu einer Beeinträchtigung der Mietsache oder der Mitmieter führt. Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag ist unwirksam, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Regelung, die im Einzelfall gerechtfertigt ist.

Kleintier-Definition

Unter Kleintieren versteht man in der Regel Tiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden und keine Belästigung oder Gefahr für die Mitbewohner darstellen. Dazu zählen beispielsweise Hamster, Fische oder kleine Vögel. Schlangen können je nach Art und Größe ebenfalls als Kleintiere gelten, insbesondere wenn sie in einem Terrarium gehalten werden, das den Sicherheitsstandards entspricht.

Großschlangen

Großschlangen, wie etwa der Netzpython (Python reticulatus) oder die Anakonda (Eunectes murinus), stellen aufgrund ihrer Größe und potenziellen Gefährlichkeit eine besondere Kategorie dar. Ihre Haltung kann von Vermietern untersagt werden, wenn sie eine Gefahr für die Mietsache oder die Mitbewohner darstellen. Hierbei ist auch die Landesgesetzgebung zu beachten, die in einigen Bundesländern spezielle Regelungen für die Haltung solcher Tiere vorsieht.

Würger-Verbot

Die Haltung von Würgeschlangen kann in Mietwohnungen problematisch sein. In einigen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen und Bayern, gibt es spezifische Regelungen, die die Haltung von Würgeschlangen einschränken oder genehmigungspflichtig machen. Diese Regelungen basieren oft auf dem BNatSchG und dem TierSchG, die den Schutz von Menschen und Tieren sicherstellen sollen.

Genehmigung einholen

Bevor Sie eine Schlange in Ihrer Mietwohnung halten, sollten Sie eine Genehmigung des Vermieters einholen. Dies gilt insbesondere für Großschlangen oder Arten, die unter das Artenschutzabkommen CITES fallen. Eine schriftliche Erlaubnis schützt Sie vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen. Zudem sollten Sie sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland informieren, um sicherzustellen, dass keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind.

Es ist ratsam, die Haltung von Schlangen im Mietvertrag explizit zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden.

FAQ

  • Darf mein Vermieter die Haltung von Schlangen generell verbieten?
    Ein generelles Verbot ist unwirksam, es sei denn, es gibt spezifische Gründe, die eine solche Regelung rechtfertigen.
  • Welche Schlangenarten darf ich ohne Genehmigung halten?
    Kleinschlangen, die keine Gefahr darstellen und nicht unter das Artenschutzabkommen CITES fallen, können in der Regel ohne Genehmigung gehalten werden.
  • Was passiert, wenn ich eine Schlange ohne Erlaubnis halte?
    Der Vermieter kann eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht ziehen.
  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Haltung von Schlangen?
    Die Haltung von Schlangen unterliegt dem BNatSchG, dem TierSchG und den landesspezifischen Naturschutzgesetzen.
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Terrarium den Sicherheitsstandards entspricht?
    Achten Sie auf eine stabile Konstruktion, sichere Verschlüsse und eine artgerechte Ausstattung gemäß den Anforderungen der jeweiligen Schlangenart.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter die Haltung von Schlangen generell verbieten?

Ein generelles Verbot ist unwirksam, es sei denn, es gibt spezifische Gründe, die eine solche Regelung rechtfertigen.

Welche Schlangenarten darf ich ohne Genehmigung halten?

Kleinschlangen, die keine Gefahr darstellen und nicht unter das Artenschutzabkommen CITES fallen, können in der Regel ohne Genehmigung gehalten werden.

Was passiert, wenn ich eine Schlange ohne Erlaubnis halte?

Der Vermieter kann eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht ziehen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Haltung von Schlangen?

Die Haltung von Schlangen unterliegt dem BNatSchG, dem TierSchG und den landesspezifischen Naturschutzgesetzen.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Terrarium den Sicherheitsstandards entspricht?

Achten Sie auf eine stabile Konstruktion, sichere Verschlüsse und eine artgerechte Ausstattung gemäß den Anforderungen der jeweiligen Schlangenart.

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