Recht

CITES bei Schlangen: Anhang I, II und III verständlich

Erfahren Sie alles über die CITES-Anhänge I, II und III und deren Bedeutung für die Haltung von Schlangen. Rechtliche Grundlagen und wichtige Arten im Überblick.

Veröffentlicht 16.06.2026 624 Wörter

CITES Übersicht

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, bekannt als CITES, ist ein internationales Abkommen zwischen Regierungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der internationale Handel mit Exemplaren von Wildtieren und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet. CITES wurde 1975 in Kraft gesetzt und umfasst derzeit 183 Vertragsstaaten.

Die CITES-Anhänge I, II und III listen Arten auf, die unterschiedlichen Schutzmaßnahmen unterliegen. Diese Anhänge sind entscheidend für die Regulierung des Handels mit Schlangen und anderen Reptilien.

Anhang I (Verbot)

Arten, die in Anhang I von CITES aufgeführt sind, sind vom Handel bedroht und genießen den höchsten Schutz. Der kommerzielle Handel mit diesen Arten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich, etwa für wissenschaftliche Zwecke oder zur Arterhaltung.

Ein Beispiel für eine in Anhang I gelistete Schlange ist der Python molurus (Indischer Python). Der Handel mit diesen Schlangen erfordert eine spezielle Genehmigung, die nur unter strengen Auflagen erteilt wird.

Anhang II (Bescheinigung)

Arten in Anhang II sind nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, könnten es aber werden, wenn der Handel nicht streng kontrolliert wird. Der Handel mit diesen Arten ist erlaubt, erfordert jedoch eine CITES-Bescheinigung, die den legalen Ursprung und die Nachhaltigkeit des Handels bestätigt.

Ein prominentes Beispiel ist der Boa constrictor. Für den Handel mit dieser Art muss eine gültige CITES-Bescheinigung vorliegen, die den legalen Erwerb und die nachhaltige Nutzung bestätigt.

Anhang III (Herkunftsland)

Anhang III umfasst Arten, die in mindestens einem Land Schutzmaßnahmen unterliegen. Diese Länder haben andere CITES-Mitgliedstaaten um Unterstützung bei der Kontrolle des Handels gebeten. Der Handel ist erlaubt, erfordert jedoch eine Ausfuhrgenehmigung aus dem Ursprungsland.

Ein Beispiel ist der Naja naja (Indische Kobra), die in einigen Ländern unter Anhang III gelistet ist. Der Handel erfordert eine Ausfuhrgenehmigung und eine Einfuhrbescheinigung.

Wichtige Schlangen-Arten

Viele Schlangenarten sind in den CITES-Anhängen gelistet. Hier sind einige der wichtigsten Arten:

EG-Bescheinigung

In der Europäischen Union ist zusätzlich zur CITES-Bescheinigung eine EG-Bescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Einfuhr, der Handel und die Haltung von Arten, die unter CITES fallen, den EU-Vorschriften entsprechen.

Die EG-Bescheinigung ist besonders wichtig für Züchter und Händler innerhalb der EU, da sie die legale Herkunft und den legalen Handel mit den Arten sicherstellt.

FAQ

  • Was ist CITES?

    CITES ist ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Arten reguliert, um deren Überleben zu sichern.

  • Welche Schlangen sind in Anhang I gelistet?

    Beispielsweise der Python molurus (Indischer Python) ist in Anhang I gelistet.

  • Was bedeutet eine CITES-Bescheinigung?

    Eine CITES-Bescheinigung bestätigt den legalen Ursprung und die nachhaltige Nutzung einer Art, die in Anhang II oder III gelistet ist.

  • Wie erhalte ich eine EG-Bescheinigung?

    Die EG-Bescheinigung kann bei den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten beantragt werden.

  • Welche rechtlichen Grundlagen gelten in Deutschland?

    In Deutschland sind das BNatSchG und das TierSchG relevant, insbesondere BNatSchG §7 und TierSchG §11.

Häufige Fragen

Was ist CITES?

CITES ist ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Arten reguliert, um deren Überleben zu sichern.

Welche Schlangen sind in Anhang I gelistet?

Beispielsweise der Python molurus (Indischer Python) ist in Anhang I gelistet.

Was bedeutet eine CITES-Bescheinigung?

Eine CITES-Bescheinigung bestätigt den legalen Ursprung und die nachhaltige Nutzung einer Art, die in Anhang II oder III gelistet ist.

Wie erhalte ich eine EG-Bescheinigung?

Die EG-Bescheinigung kann bei den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten beantragt werden.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten in Deutschland?

In Deutschland sind das BNatSchG und das TierSchG relevant, insbesondere BNatSchG §7 und TierSchG §11.

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