Recht

Schlangen züchten: Anmeldung, Recht, Verkauf

Erfahren Sie alles über die rechtlichen Anforderungen und Anmeldungen zur Schlangenzucht in Deutschland. Von der Hobbyhaltung bis zum gewerblichen Verkauf.

Veröffentlicht 16.06.2026 823 Wörter

Hobby vs gewerblich

Die Unterscheidung zwischen Hobby- und gewerblicher Zucht von Schlangen ist entscheidend für die rechtlichen Anforderungen, die an den Halter gestellt werden. Während die Haltung von Schlangen als Hobby in der Regel weniger strengen Auflagen unterliegt, erfordert die gewerbliche Zucht eine Vielzahl von Genehmigungen und Anmeldungen.

Als Hobbyzucht wird in der Regel die Haltung von Schlangen bezeichnet, die nicht primär auf Gewinn abzielt. Hierbei ist es wichtig, dass die Anzahl der gehaltenen Tiere und die Häufigkeit der Nachzuchten in einem Rahmen bleibt, der als nicht gewerblich angesehen wird. Eine genaue Grenze ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch kann eine regelmäßige und umfangreiche Zucht als gewerblich eingestuft werden.

§11 TierSchG ab welcher Größe

Gemäß §11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) benötigen Personen, die gewerbsmäßig Tiere züchten oder halten, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Zucht einen bestimmten Umfang erreicht, der über die Hobbyhaltung hinausgeht. Die genaue Definition, ab wann eine Zucht als gewerblich gilt, kann je nach Bundesland variieren. In der Regel wird dies anhand der Anzahl der Tiere und der Häufigkeit der Nachzuchten beurteilt.

Die Erlaubnis nach §11 TierSchG setzt voraus, dass der Halter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere verfügt. Dies kann durch entsprechende Schulungen oder Nachweise belegt werden.

Gewerbeanmeldung

Werden Schlangen in einem Umfang gezüchtet, der als gewerblich gilt, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese erfolgt bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Anmeldung ist notwendig, um die Zucht offiziell als Gewerbe zu betreiben und steuerlich zu erfassen.

Die Gewerbeanmeldung umfasst in der Regel die Angabe der Art des Gewerbes, den Standort sowie die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu informieren.

Verkauf rechtlich

Der Verkauf von Schlangen unterliegt ebenfalls rechtlichen Bestimmungen. Insbesondere bei Arten, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen, sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Diese Arten sind in den Anhängen I, II und III des CITES gelistet.

Beim Verkauf von Schlangen muss sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Papiere, wie Herkunftsnachweise und CITES-Bescheinigungen, vorliegen. Der Verkauf von Arten, die unter das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fallen, erfordert zudem die Einhaltung der dort festgelegten Bestimmungen.

Online-Verkauf

Der Online-Verkauf von Schlangen stellt besondere Herausforderungen dar. Neben den allgemeinen rechtlichen Anforderungen müssen beim Online-Handel zusätzliche Regelungen beachtet werden, die den Fernabsatz betreffen. Dazu gehören Informationspflichten gegenüber dem Käufer sowie das Widerrufsrecht.

Es ist wichtig, dass beim Online-Verkauf alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dazu gehört auch die korrekte Deklaration der Tiere und die Bereitstellung aller notwendigen Dokumente.

FAQ

  • Ab wann gilt eine Schlangenzucht als gewerblich?
    Eine Schlangenzucht gilt als gewerblich, wenn sie regelmäßig und in einem Umfang betrieben wird, der über die Hobbyhaltung hinausgeht. Dies wird in der Regel anhand der Anzahl der Tiere und der Häufigkeit der Nachzuchten beurteilt.
  • Welche Genehmigungen sind für die gewerbliche Schlangenzucht erforderlich?
    Für die gewerbliche Schlangenzucht ist eine Erlaubnis nach §11 TierSchG erforderlich. Zudem ist eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung notwendig.
  • Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Verkauf von Schlangen?
    Der Verkauf von Schlangen erfordert die Einhaltung der Bestimmungen des BNatSchG und gegebenenfalls des CITES. Alle erforderlichen Papiere, wie Herkunftsnachweise und CITES-Bescheinigungen, müssen vorliegen.
  • Was muss beim Online-Verkauf von Schlangen beachtet werden?
    Beim Online-Verkauf von Schlangen müssen die Regelungen des Fernabsatzes beachtet werden, einschließlich Informationspflichten und Widerrufsrecht. Zudem müssen alle rechtlichen Vorgaben zur Deklaration und Dokumentation eingehalten werden.
  • Wie kann ich nachweisen, dass ich die erforderlichen Kenntnisse für die Schlangenzucht habe?
    Die erforderlichen Kenntnisse können durch Schulungen oder Nachweise belegt werden, die bei der Beantragung der Erlaubnis nach §11 TierSchG vorgelegt werden müssen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt eine Schlangenzucht als gewerblich?

Eine Schlangenzucht gilt als gewerblich, wenn sie regelmäßig und in einem Umfang betrieben wird, der über die Hobbyhaltung hinausgeht. Dies wird in der Regel anhand der Anzahl der Tiere und der Häufigkeit der Nachzuchten beurteilt.

Welche Genehmigungen sind für die gewerbliche Schlangenzucht erforderlich?

Für die gewerbliche Schlangenzucht ist eine Erlaubnis nach §11 TierSchG erforderlich. Zudem ist eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung notwendig.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Verkauf von Schlangen?

Der Verkauf von Schlangen erfordert die Einhaltung der Bestimmungen des BNatSchG und gegebenenfalls des CITES. Alle erforderlichen Papiere, wie Herkunftsnachweise und CITES-Bescheinigungen, müssen vorliegen.

Was muss beim Online-Verkauf von Schlangen beachtet werden?

Beim Online-Verkauf von Schlangen müssen die Regelungen des Fernabsatzes beachtet werden, einschließlich Informationspflichten und Widerrufsrecht. Zudem müssen alle rechtlichen Vorgaben zur Deklaration und Dokumentation eingehalten werden.

Wie kann ich nachweisen, dass ich die erforderlichen Kenntnisse für die Schlangenzucht habe?

Die erforderlichen Kenntnisse können durch Schulungen oder Nachweise belegt werden, die bei der Beantragung der Erlaubnis nach §11 TierSchG vorgelegt werden müssen.

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