Recht

Bestandsmeldung bei der Naturschutzbehörde: Praktische Anleitung

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Schlangenhaltung korrekt bei der Naturschutzbehörde melden. Ein Leitfaden für verantwortungsbewusste Halter.

Veröffentlicht 16.06.2026 494 Wörter

Formular

Die Bestandsmeldung von Schlangen bei der Naturschutzbehörde ist ein wichtiger Schritt für verantwortungsbewusste Halter. In Deutschland ist dies gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, insbesondere wenn es sich um Arten handelt, die unter den Schutz von CITES fallen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Landesbehörde. Es ist wichtig, das Formular vollständig und korrekt auszufüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Notwendige Angaben

Bei der Bestandsmeldung müssen Sie verschiedene Angaben machen. Dazu gehören:

  • Art der Schlange: Der wissenschaftliche Name, z.B. Python regius.
  • Anzahl der Tiere: Die genaue Anzahl der gehaltenen Exemplare.
  • Herkunft: Informationen zur Herkunft der Tiere, z.B. Züchter oder Import.
  • Haltungsbedingungen: Angaben zu den klimatischen Bedingungen im Terrarium, wie Temperatur (z.B. 28-32°C) und Luftfeuchtigkeit (z.B. 50-60%).
  • Identifikationsmerkmale: Mikrochipnummern oder andere Identifikationsmethoden.

Foto-Dokumentation

Eine Foto-Dokumentation der gehaltenen Schlangen ist ebenfalls erforderlich. Diese sollte aktuelle Bilder der Tiere in ihrer Haltungsumgebung umfassen. Achten Sie darauf, dass die Fotos klar und deutlich sind, um die Identifikation der Tiere zu erleichtern. Die Fotos sollten regelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen im Bestand oder in der Haltung zu dokumentieren.

Jährlicher Update

Die Bestandsmeldung ist nicht nur eine einmalige Pflicht. In vielen Bundesländern, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, ist ein jährliches Update der Bestandsmeldung erforderlich. Dies dient dazu, die Behörden über Veränderungen im Bestand oder in den Haltungsbedingungen zu informieren. Versäumnisse können zu rechtlichen Konsequenzen führen, daher ist es wichtig, diese Fristen einzuhalten.

FAQ

Was passiert, wenn ich meine Schlangen nicht melde?

Das Unterlassen der Bestandsmeldung kann zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall zur Beschlagnahmung der Tiere. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten.

Welche Arten müssen gemeldet werden?

Alle Arten, die unter CITES Anhang I, II oder III fallen, müssen gemeldet werden. Dazu gehören viele exotische Schlangenarten.

Wie kann ich meine Schlangen identifizieren?

Die Identifikation erfolgt häufig über Mikrochip-Implantate. Alternativ können auch andere Methoden wie Fotodokumentationen verwendet werden.

Wo finde ich das Formular zur Bestandsmeldung?

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Viele Behörden bieten die Formulare auch online an.

Muss ich auch verstorbene Tiere melden?

Ja, auch der Tod eines Tieres muss gemeldet werden, um den Bestand korrekt zu führen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich meine Schlangen nicht melde?

Das Unterlassen der Bestandsmeldung kann zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall zur Beschlagnahmung der Tiere.

Welche Arten müssen gemeldet werden?

Alle Arten, die unter CITES Anhang I, II oder III fallen, müssen gemeldet werden.

Wie kann ich meine Schlangen identifizieren?

Die Identifikation erfolgt häufig über Mikrochip-Implantate oder Fotodokumentationen.

Wo finde ich das Formular zur Bestandsmeldung?

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Naturschutzbehörde Ihres Bundeslandes.

Muss ich auch verstorbene Tiere melden?

Ja, auch der Tod eines Tieres muss gemeldet werden, um den Bestand korrekt zu führen.

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