Fachbegriff

Artenschutzrecht

Artenschutzrecht bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen und Regelungen, die den Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zum Ziel haben. Diese Gesetze und Verordnungen sind darauf ausgerichtet, das Überleben bedrohter Arten zu sichern, ihre Lebensräume zu erhalten und die biologische Vielfalt zu fördern. In Deutschland und der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, die den Artenschutz regeln.

Internationale Abkommen

Das bekannteste internationale Abkommen im Bereich des Artenschutzes ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), das 1973 in Washington unterzeichnet wurde. CITES regelt den internationalen Handel mit bedrohten Arten und stellt sicher, dass dieser Handel die Bestände in der Natur nicht gefährdet. Arten werden in drei Anhänge eingeteilt, je nach ihrem Gefährdungsgrad und dem Ausmaß, in dem der Handel reguliert werden muss.

Europäische Union

Innerhalb der Europäischen Union ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von zentraler Bedeutung für den Artenschutz. Sie zielt darauf ab, die biologische Vielfalt durch die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen zu sichern. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Schutzgebiete zu schaffen, die als Natura 2000-Netzwerk bekannt sind. Diese Gebiete bieten Schutz für eine Vielzahl von Arten und Lebensräumen, die in der Richtlinie aufgeführt sind.

Deutschland

In Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das zentrale Gesetz für den Artenschutz. Es enthält umfassende Regelungen zum Schutz von Arten und ihren Lebensräumen. Besonders hervorzuheben ist §44 BNatSchG, der den Umgang mit besonders geschützten Arten regelt. Dieser Paragraph verbietet unter anderem das Töten, Fangen oder Stören von Tieren sowie das Zerstören ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

Darüber hinaus regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG) in §11 die Haltung und Zucht von Tieren, einschließlich derjenigen, die unter Artenschutz stehen. Für die Haltung von besonders geschützten Arten ist eine Genehmigung erforderlich, die sicherstellt, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.

Praxisbeispiele und Halterkontext

Ein praktisches Beispiel für die Anwendung des Artenschutzrechts ist die Haltung von Reptilien, die unter CITES-Anhang I oder II fallen. Halter solcher Tiere müssen in Deutschland eine Genehmigung nach §11 TierSchG beantragen und nachweisen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur artgerechten Haltung verfügen. Zudem müssen sie die Herkunft der Tiere dokumentieren, um den legalen Erwerb nachzuweisen.

Ein weiteres Beispiel ist der Schutz von Amphibien während ihrer Wanderung zu Laichgewässern. Kommunen und Naturschutzorganisationen errichten temporäre Zäune und leiten die Tiere sicher über Straßen, um den Bestandsrückgang durch Verkehrsunfälle zu minimieren. Diese Maßnahmen sind Teil der Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie und dem BNatSchG.

Herausforderungen und Zukunft

Die Umsetzung des Artenschutzrechts steht vor mehreren Herausforderungen, darunter der Klimawandel, der Verlust von Lebensräumen und die illegale Wilderei. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind verstärkte internationale Zusammenarbeit, Forschung und Bildung notwendig. Zudem ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung des Artenschutzes entscheidend, um langfristig den Erhalt der biologischen Vielfalt zu gewährleisten.

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