Artenschutzabkommen
Artenschutzabkommen sind internationale Vereinbarungen, die darauf abzielen, bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor Ausrottung zu schützen und ihre Erhaltung zu fördern. Eines der bekanntesten und umfassendsten Artenschutzabkommen ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, besser bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora).
Hintergrund und Ziele von CITES
CITES wurde 1973 in Washington, D.C., unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Es wurde entwickelt, um den internationalen Handel mit gefährdeten Arten zu regulieren und sicherzustellen, dass dieser Handel die Überlebensfähigkeit der Arten nicht gefährdet. Derzeit sind über 183 Länder, sogenannte Vertragsstaaten, Mitglieder von CITES. Das Abkommen umfasst etwa 38.000 Arten, darunter rund 5.800 Tierarten und 32.000 Pflanzenarten.
Funktionsweise von CITES
CITES arbeitet mit einem System von Anhängen, die Arten je nach ihrem Gefährdungsgrad und dem Grad der Handelskontrolle, die erforderlich ist, um ihr Überleben zu sichern, kategorisieren:
- Anhang I: Umfasst Arten, die vom Aussterben bedroht sind und bei denen der internationale Handel nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Beispiele sind der Afrikanische Elefant (Loxodonta africana) in bestimmten Regionen und der Tiger (Panthera tigris).
- Anhang II: Beinhaltet Arten, die nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, deren Handel jedoch kontrolliert werden muss, um eine Nutzung zu vermeiden, die mit ihrem Überleben unvereinbar ist. Beispiele sind der Graupapagei (Psittacus erithacus) und viele Orchideenarten.
- Anhang III: Enthält Arten, die in mindestens einem Land geschützt sind, das die Unterstützung anderer CITES-Mitgliedstaaten benötigt, um den Handel zu kontrollieren. Ein Beispiel ist die Walnuss (Juglans cinerea), die in den USA geschützt ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
In Deutschland wird CITES durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) umgesetzt. Der Handel mit geschützten Arten ist streng reguliert, und Verstöße können zu erheblichen Strafen führen. Gemäß BNatSchG §44 ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen zu zerstören.
Weitere Internationale Artenschutzabkommen
Neben CITES gibt es weitere wichtige internationale Abkommen, die dem Schutz von Arten dienen:
- Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS): Auch bekannt als Bonner Konvention, zielt es darauf ab, wandernde Arten zu schützen, die nationale Grenzen überschreiten.
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD): Ein globales Abkommen, das die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile fördert.
- Ramsar-Konvention: Ein internationales Abkommen zum Schutz von Feuchtgebieten, die für den Artenschutz von entscheidender Bedeutung sind.
Praxisbeispiel: Haltung von Reptilien
Für private Halter von Reptilien, die unter CITES fallen, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu kennen. Beispielsweise muss der Kauf eines Tieres, das in Anhang II gelistet ist, durch entsprechende Dokumente, wie eine CITES-Bescheinigung, nachgewiesen werden. Dies gilt auch für den Transport über internationale Grenzen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann nicht nur zur Beschlagnahmung des Tieres führen, sondern auch zu hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Halter sollten sich stets bei den zuständigen Behörden informieren und sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Tierärztliche Beratung ist ebenfalls ratsam, um die artgerechte Haltung und Pflege der Tiere sicherzustellen.
Fazit
Artenschutzabkommen wie CITES spielen eine entscheidende Rolle im globalen Bemühen, die biologische Vielfalt zu erhalten und den illegalen Handel mit gefährdeten Arten zu bekämpfen. Durch die Zusammenarbeit von Regierungen, Organisationen und Individuen können wir dazu beitragen, die wertvollen Arten unserer Erde für zukünftige Generationen zu bewahren.